Re: Auskunft der Krankenkasse richtig? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 11.08.2009, 00:09 (vor 5583 Tagen) @ GKVler

Hallo,
bist Du dir sicher dass hier beide das Gleiche meinen ??

Da ist einmal der "Freibetrag" bei der Härtefallregelung.
Hier werden die Gesamteinnahmen angesetzt (ohne Abzug eines Kinderfreibetrages) und bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden dann für den Ehegatten und alle Kinder entsprechende Freibeträge durch die Kasse angerechnet - ich gehe mal davon aus, dass bei allen Kassen es nahezu die gleichen Programme für diese Berechnung gibt.

Das was evtl. hier gemeint ist sind die Freibeträge für die Kinder, die für die Beitragsberechnung der GKV-Versicherten
Ehegatten oder für die Beurteilung der Familienversicherung
angesetzt werden.

Könnte doch möglich sein ??

Gruß

Czauderna


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