Re: Auskunft der Krankenkasse richtig? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 09.08.2009, 14:47 (vor 5584 Tagen) @ gast

Hallo Gast

hier die Gesetzesgrundlage für dein Problem:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0506200

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens ist tatsächlich das gesamte, dem Haushalt zur Verfügung stehende Eínkommen zu berechnen, also auch von deinem Mann und ggf. sogar von deinen Kindern
danach sind die Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt für jeden im Haushalt lebenden Angehörigen zu vermindern - dazu, wo diese Angehörigen versichert sind, steht nichts drinnen => also müssen die Beträge auch dann abgezogen werden, wenn sie in der PKV versichert sind.

weitere Richtlinien findest du hier: http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlungen/62_verwaltungsvereinbarung/index.htm

und die Höhe der Freibeträge für Angehörige hier:
http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlungen/Befreiung2009/index.htm

Gruß GKVler


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