Re: Beitragsrückerstattung, freiwillig in GKV (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 13.08.2009, 13:04 (vor 5580 Tagen) @ agentbarni

Besser ist"s sein Licht wie auch bei Finanzamt oder vor Gericht weit unter den Scheffel zu stellen. Denn was die Katze einmal im Maul hat - gibt sie ungern wieder her. Falls Du 700€ angibst, könntest Du eine Einstufung auf 136,50€ beantragen, falls Du das ganze nebenberuflich! betreibst. Hinweise findest Du hier im Forum verschiedene, wird aber ein ebenso zäher Kampf mit Nachweisanforderungen und einem eventuell noch zu kreirendem separaten Beschäftigungsverhältnis - besser ist da eine saubere Einstufung auf hauptberuflich selbständig mit einem Beitrag von 307,13€ in der Gruppe Einnahmen bis 1890,00€
Tip: falls Du unter 40 bist und weder Großfamilie noch eine unbeschäftigte Hausfrau hast, kostet eine PKV ab 236€ inklusive 3000€ Krankengeld und einer Beitragsentlastung im Alter. Weisst Du jedoch heut schon sicher, daß Du vor dem 55. wieder in die GKV gehen wirst, kostets Dich ohne
Beitragssicherung ab 210€.
Beitragstabelle GKV ab Juli -> http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/files/2074.pdf


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