Beitragsrückerstattung, freiwillig in GKV (Krankenkassenrecht)

agentbarni @, Donnerstag, 13.08.2009, 11:09 (vor 5580 Tagen)

Hallo,
ich bin Freiberufler und freiwillig bei der Techniker versichert. Bei meinem Wechsel in die Selbständigkeit 2007 teilte mir die TK mit, dass ich den Steuerbescheid nachreichen müsste, dann würden die korrekten Beiträge errechnet werden. Ich dachte mir, dass alles schon richtig laufen wird. Bisher zahlte ich ca. 570 € (KV + PflegeV) monatlich. Letztes Jahr habe ich weniger verdient, nach Berechnung mittels Bescheid 08 beträgt der aktuelle Beitrag ab August 2009 ca. 470 €. Nachträglich könnten sie Beiträge verlangen, aber zurückzahlen ist nicht drin. Das wären immerhin ca. 1900 € für 01/2008 bis 07/2009.

Was passiert eigentlich, wenn ich der TK jetzt mitteile, ich werde nur noch ca. 700 € verdienen? Ich finde es eine Riesensauerei, dass ich dazu ermutigt werde, bewusst falsche Angaben zu meinem Einkommen zu machen. Hätte ich von Beginn an gesagt, dass ich sehr wenig verdiene hätte ich nachzahlen müssen, aber immerhin korrekte Beiträge. Warum wird Ehrlichkeit in meinem Fall bestraft?

Was kann ich tun? Sozialgericht, auf Kulanz bei der TK hoffen, oder einfach nur die Gesetzgeber verteufeln?

Vielen Dank fürs Verständnis
barni


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