Re: Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)
Spielen wir jetzt Kindergarten? Den 5er mit der Versicherungspflicht versteht jeder Arbeitnehmer, aber über den 6er stolpern selbst Profis und der wird erfahrungsgemäß von den Kassen meist erst dann nachhaltig zitiert, wenn die Geburtstagskerzen vom 55. schon ausgeblasen sind und ein zurück in die Gesetzliche - fast - ausgeschlossen ist. Diese mögliche Klippe gilt es doch hier für Sasa zu Umschiffen. Kopfschütteln.[q/]
nee, aber wenn wir in der Schule wären, würd man sagen: Thema verfehlt - das 55. LJ ist nur für diejenigen von Bedeutung, die privat versichert sind, dass ist hier aber scheinbar nicht der Fall. Ich könnt dir nun noch ein paar andere §§ aufzählen, die ebenfalls nicht von Bedeutung sind, aber wieso???
Gruß GKVler
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- Krankenversicherungspflichtig??? -
Sasa,
13.08.2009, 15:41
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? -
Joachim Röhl,
13.08.2009, 16:01
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? -
GKVler,
13.08.2009, 18:31
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? - Sasa, 13.08.2009, 19:21
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? -
Joachim Röhl,
13.08.2009, 19:54
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? - GKVler, 13.08.2009, 21:59
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? -
GKVler,
13.08.2009, 18:31
- Re: Krankenversicherungspflichtig??? -
Joachim Röhl,
13.08.2009, 16:01