Re: Krankenversicherungspflichtig??? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Donnerstag, 13.08.2009, 18:31 (vor 5580 Tagen) @ Joachim Röhl

fast richtig - du wirst wieder krankenversicherungspflichtig. Ruf bei der Kasse an und schick ihnen eine Kopie der Gewerbeabmeldung.

die Rechtsgrundlage, die Joachim Röhl genannt hat, ist aber falsch - im § 6 SGB V geht es um Versicherungsfreiheit, nicht um Versicherungspflicht. Korrekte Rechtsgrundlage ist der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V,

Gruß GKVler


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