Re: Krankenversicherungs-Chaos (Krankenkassenrecht)

KaJoe @, Dienstag, 03.11.2009, 14:08 (vor 5498 Tagen) @ Hilfesuchend

Hallo Barbara,
mein Mann war auch im Ausland arbeiten, deshalb kann ich Dir folgendes sagen.
Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitseinsatz im Ausland ist,ist man im jeweiligen Land versichert. Die Ehepartner bleiben in Deutschland versichert. Wenn keine Pflichtversicherung besteht, über eine freiwillige Versicherung.Die Zeiten, die dort jeweils zurückgelegt worden, werden hier als Anrechnungszeiten anerkannt. Arbeitslosengeldanspruch besteht hier in Deutschland, es müssen nur die Zeiten mit einem bestimmten Formular nachgewiesen werden.

Wegen der Forderungen der Krankenkasse würde ich mich notfalls anwaltlich beraten lassen. Nicht alles, was die Krankenkassen schreiben, hat auch seine Richtígkeit. So jedenfalls unsere Erfahrungen.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich bei Email.

Viele Grüße

ka.


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