Re: Krankenversicherungs-Chaos (Krankenkassenrecht)

GKVler, Samstag, 31.10.2009, 17:20 (vor 5501 Tagen) @ Hilfesuchend

Hallo Barbara

so unmöglich ist er gar nicht...

die Frage ist zunächst mal, ob du immer alle Angaben korrekt gemacht hast und der Kasse alle Angaben gemacht hat, die sie haben wollte. Wenn ja, hat die Kasse und nicht du wahrscheinlich das Problem. Beruf dich bei deiner Kasse auf diesen Paragrafen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Und sag ihnen, dass du dich darauf verlassen hast, dass sie dich richtig beraten und auch die Einstufung korrekt vornehmen.

und was deinen Mann angeht, ist hier die passende Vorschrift: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
(Abs. 1 Nr. 13) - wie du siehst, betrifft die Vorschrift nur Personen, die "keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben". Wie du schreibst, war dein Mann ja krankenversichert. Also betrifft diese Versicherungspflicht ihn nicht.

Damit ich was zur Familienversicherung deiner Tochter sagen kann, müsste ich noch das Einkommen deines Mannes kennen...

Gruß GKVler



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