Re: nicht krankenversichert (Krankenkassenrecht)
Auf einen Schlag oder Du sprichst mit der Kasse über eine Stundung, eventuell läßt man die Forderung auch fallen oder Du erkundigst Dich bei der PKV.
Auf einen Schlag oder Du sprichst mit der Kasse über eine Stundung, eventuell läßt man die Forderung auch fallen oder Du erkundigst Dich bei der PKV.
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