Re: nicht krankenversichert (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 31.10.2009, 08:49 (vor 5501 Tagen) @ karo

1. ja, denn es gilt seit 1.April 2007 die Pflicht zur Versicherung in der GKV, falls man irgendwann vorher zuletzt gesetzlich versichert war
2. da ich annehme, daß Du damals als Selbständiger gekündigt wurdest, kannst Du heute zu jeder GKV oder einer Privaten Krankenversicherung gehen
3. konnte man vor drei Jahren noch nicht, weil es die Pflicht zur Versicherung in der GKV erst seit 1.April 2007 gibt

4. hast Du nicht gefragt, aber wieviel wird in der GKV nachgezahlt werden müssen: 31 Monate mal 136€=4216€ Beitragsrückstand plus ein bis 5% Strafzuschläge erster nichtversicherter Monat 42€ plus zweiter bis letzter Monat 6324€ ergibt gesamt ca.10540€, aber lt. ähnlichem Fall beantwortet von Rechtsanwalt Ziegler http://www.frag-einen-anwalt.de/Säumniszuschläge-107-__f45892.html solltest Du mit der Kasse unbedingt reden und nachverhandeln oder
5. als Selbständiger einfach in der PKV versichern: die Pflicht zur Versicherung gilt dort erst ab 1.Januar 2009, für die ersten fünf Monate wird ein voller Versicherungsbeitrag gefordert und ab dem sechsten dann jeweils nur ein Sechstel. Ergibt jetzt Ende Oktober zwischen 450€ und 1500€ je nach Gesundheitszustand, Alter und Tarif.
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