Rückwirkend pflichtversichert - PKV-Beiträge verrechnen/ erstatten? (Krankenkassenrecht)

Klaus @, Mittwoch, 18.11.2009, 15:30 (vor 5483 Tagen)

Hallo,

zugegebener Maßen bin ich Langzeitstudent. Auf Grund der Gesetzgebung war es mir nicht möglich als Student in der GKV zu bleiben. Zunächst galt der Studententarif, später dann zwangsläufig Mitglied in der PKV da als Werksstudent tätig. Nun gibt es die Regelung, dass ich mit 24 bzw. 25 Semestern nicht mehr sozialversicherungsbefreit bin, sondern pflichtversichert sein muss. Damit muss ich nun wieder in die GKV wechseln da das einkommen zu niedrig.

Nun hat der Rentenversicherer bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass ich rückwirkend für 2009 und 2008 Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss.

Die Frage ist, da ich ja bis heute in der PKV bin und quasi zwangsweise die letzten zwei Jahre rückwirkend in die GKV muss und entsprechend doppelt versichert wäre, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die PKV mit der GKV verrechnet wird? Oder muss die PKV Beiträge zurück erstatten?

Warum wird rückwirkend nicht ausschließlich die Arbeitslosenversicherung nachgefordert? Kranken- , pflege- und rentenversichert war ich ja ununterbrochen.


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