Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Fakt ist, dass bei einer ununterbrochenen Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse, keine neue Bindefrist beginnt. Mein Rat ist, eine Bescheinigung über den Versicherungsverlauf von der AOK anzufordern, auf dem alle Mitgliedszeiten aufgeführt sind. Falls eine "Lücke" zwischen den beiden Mitgliedszeiten bestehen sollte, haben sie ein neues Wahlrecht ab Beginn der neuen Beschäftigung ansonsten nicht.
Guter Rat
gesamter Thread:
- krankenkassenwechsel von aok verhindert -
s. schmidt,
17.12.2009, 17:45
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert -
Czauderna,
17.12.2009, 18:27
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert -
s. schmidt,
18.12.2009, 10:18
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert - Guter Rat, 18.12.2009, 10:32
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert - GKVler, 19.12.2009, 17:54
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert -
s. schmidt,
18.12.2009, 10:18
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert - ratte1, 19.12.2009, 18:23
- Re: krankenkassenwechsel von aok verhindert -
Czauderna,
17.12.2009, 18:27