Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK (Krankenkassenrecht)

Y.B. @, Freitag, 08.01.2010, 16:07 (vor 5432 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die Antwort, aber was heißt das denn jetzt für mich, wenn die Fristen erfüllt wurden? Doch im Endeffekt nur, dass die Rechnung noch gültig ist und ich sie prinzipiell an der Backe habe, oder?

Mein Berater bei der DKV ist allerdings der Meinung, es handele sich um eine zweijährige Verfallsfrist, welche natürlich schon längst abgelaufen wäre. In jedem Fall ist es gut möglich bis wahrscheinlich, dass ich die Rechnung auch jetzt noch einreichen kann, da ich ja für den genannten Zeitraum versichert war und aus Kulanzgründen auch jetzt noch Anspruch darauf habe.


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