Rückwirkende Kostenübernahme durch KK (Krankenkassenrecht)
Hallo liebes Forum,
ich habe heute im Briefkasten einen Mahnbescheid vom Amtsgericht im Briefkasten gehabt, der sich auf eine Kieferorthopäden-Rechnung vom 10.2006 bezieht und mit dem 23.12.09 datiert war. Sie geht über ~800€, zzgl. Mahnkosten+Zinsen also ca. 1.200€.
Ich kann mit 100%iger Sicherheit sagen, dass ich keine einzige Mahnung zu dieser Rechnung bekommen habe (-> bombensichere Aktenführung), der Anspruch wäre meines Wissens nach also mit dem 01.01.10 verfallen gewesen.
Durch den jetzt geschickten Mahnbescheid wurde aber die Verjährungsfrist erneuert.
Meine Frage: Auch wenn ich möglicherweise Zinsen etc. anfechten kann, weil ich nicht gemahnt wurde - auf den über 800€ Arztrechnung bleibe ich sitzen.
Gibt es eine Möglichtkeit - irgendeine Möglichkeit - diese Rechnung nachträglich an meine private Krankenversicherung weiterzugeben?
Weiterer komplizierender Faktor: Besagte priv. Versicherung ruht momentan, da ich für 1 Jahr pflichtversichert bin.
Ich kenne mich mit diesen Dingen nicht aus und bin vollkommen verzweifelt, weil ich dieses Geld vorne und hinten nicht habe. Kann mir vielleicht jemand mit einem Rat helfen?
Mit bestem Dank im Vorraus,
Yann B.
gesamter Thread:
- Rückwirkende Kostenübernahme durch KK -
Y. B.,
07.01.2010, 21:10
- Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK -
Joachim Röhl,
08.01.2010, 12:40
- Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK -
Y.B.,
08.01.2010, 16:07
- Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK - Joachim Röhl, 08.01.2010, 19:37
- Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK -
Y.B.,
08.01.2010, 16:07
- Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK -
Joachim Röhl,
08.01.2010, 12:40