Re: freiwillige gkv (Krankenkassenrecht)
Eigentlich nicht, weil die Vorversicherung dem Nachversicherer die Zeiten der Mitgliedschaft mitteilen muß. Ist da eine Lücke, so muß ich nachzahlen und auch eine kleine Strafe für´s Ncihtversichertsein gibt´s unter Umständen. Die Nachzahlung kann man in Raten vereinbaren. Legal geht kein Weg drum herum....