Re: freiwillige gkv (Krankenkassenrecht)

irjafa @, Sonntag, 24.01.2010, 13:54 (vor 5416 Tagen) @ mimi

Eigentlich nicht, weil die Vorversicherung dem Nachversicherer die Zeiten der Mitgliedschaft mitteilen muß. Ist da eine Lücke, so muß ich nachzahlen und auch eine kleine Strafe für´s Ncihtversichertsein gibt´s unter Umständen. Die Nachzahlung kann man in Raten vereinbaren. Legal geht kein Weg drum herum....


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