Re: freiwillige gkv (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 17.01.2010, 10:49 (vor 5423 Tagen) @ Shoppingqueen

Nehmen wir an, Du wärst jetzt einige Monate im Ausland gewesen, denn wer bleibt schon freiwillig und falls er nicht gerade arbeiten muß im schmuddeligen Winterwetter .. und Du wärst gerade heute braungebrannt zurück gekommen und gehst Montag brav zu Deiner letzten Kasse. Dann würdest Du ab Einreisetag und ohne Beschäftigung ganze 138€ bezahlen, nämlich den Beitrag für freiwillige Mitglieder ohne Einnahmen. Nun suchst Du Dir gleich eine Arbeit und dann wird der Beitrag wie bekannt einkommensabhängig abgeführt. Die Kasse kann das in aller Regel so akzeptieren, denn Du hattest ja einen ausreichenden Grund für die Nichtversicherung angegeben. Falls da jedoch Hartleibige sitzen, mußt Du einfach per Anmeldung vom Einwohnermeldeamt, einem Flugtiket bzw. mit allen möglichen sonstigen Papiere belegen, daß Du nicht in der Bundesrepublik warst .. Hotelquittungen oder Mietbescheinigungen, Tätigkeitsnachweise z.B. von einer Surfschule in Maui oder Barbados tuen da eben so gute Dinge wie eine vorhandene Auslandsreiskrankenversicherung, denn Du willst ja immer versichert sein! Aber auch wenn Dich der Weg in eine polnische Studenten-WG geführt hatte oder Du zur Bärenjagd in den rumänischen Karpaten gewesen bist, war dies ein Auslandsaufenthalt und Einreisestempel gibts an Oder und Donau bekanntlich keine mehr ..
Die Kassen sind da ganz freizügig und lassen sich noch relativ problemlos in die Karten sehen. Seite Seite 34 im Rundschreiben vom 01.04.2007 ist für Dich interessant wie auch das Prüfformular zur Zuordnung und sonstige Handlungsanweisungen. Sei doch so nett und berichte bitte über das Ergebnis. Fragen? ePost
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf


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