Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? (Krankenkassenrecht)
Hallo Herr Czauderna,
Danke für die Aufklärung.
Das ist richtig, eine Wiedereingliederung des Betroffenen wird als erfolgreich abgeschlossen. Nur ist das kein Garant dafür, dass hinterher nicht doch ein Rückfall auftritt, welcher dann eine erneute Arbeitsunfähigkeit mit selbigem Grunde auslöst - welche im Zweifel dann sogar dauerhaft sein kann. Oder zumindest dauerhaft in dem Sinne, dass keine Vollbeschäftigung mit 10h pro Tag mehr möglich ist.
Hier stellte sich nun die Frage: "einmal erfolgreich wiedereingegliedert = dauerhafte Arbeitsfähigkeit ohne Möglichkeit eines weiteren oder gar dauerhaften Ausfalls wird unterstellt" ? --> verbunden mit "weil erfolgreich = Arzt darf nicht mehr Arbeitsunfähigkeit bescheinigen".
Das konnte ich mir in dieser Form auch nicht nur im Ansatz vorstellen, Ihre Antwort bestätigt damit die Vermutung.
Gruß
Fragesteller
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- Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Fragesteller,
19.03.2010, 21:39
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Czauderna,
20.03.2010, 10:21
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? - Fragesteller, 20.03.2010, 11:35
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Czauderna,
20.03.2010, 10:21