Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? (Krankenkassenrecht)
Guten Abend,
ich habe eine Frage zur "Wiedereingliederung".
Wenn eine Wiedereingliederung abgeschlossen ist und der Betroffene kurze Zeit später feststellt dass die Arbeit doch nicht mehr in gewohntem Maße (gesundheitlicher Zustand lässt das auf Dauer nicht mehr zu) durchgeführt werden kann, ist dann die Aussage richtig, dass der Arzt den Patienten nicht mehr krank schreiben dürfen soll ?
Der Grund für ein erneutes Krankschreiben ist der selbe wie vor der abgeschlossenen Wiedereingliederung ?
Nur was soll der Patient tun wenn eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegt ?
Mit Grund und Dank,
der Fragesteller
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- Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Fragesteller,
19.03.2010, 21:39
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Czauderna,
20.03.2010, 10:21
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? - Fragesteller, 20.03.2010, 11:35
- Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? -
Czauderna,
20.03.2010, 10:21