@Ratte 1 - Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Schaefer, Sonntag, 28.03.2010, 10:42 (vor 5353 Tagen) @ ratte1

Danke für die Antwort. Ich habe nämlich hier ein Leihgerät, wo die Krankenkasse 3 Monate genehmigt hat. Dafür fallen 10 Euro Praxisgebühr an. Wenn ich die Krankenkasse am 1.5.2010wechsle, muss ein neuer Antrag für das Leihgerät bei der neuen Krankenkasse gestellt werden. Fallen da die 10 Euro dann nochmals an, weil es ja ein neuer Antrag ist? Vielen Dank nochmals.


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