Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Schaefer, Samstag, 27.03.2010, 20:35 (vor 5356 Tagen)

Hallo,
am 1. April beginnt das neue Quartal und die Praxisgebühr fällt an. Wie ist es, wenn ich zum 1. Mai die Krankenkasse wechsle, fällt dann nochmals erneut eine Praxisgebühr an?
Danke für eine Antwort.


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