Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 12.05.2010, 21:28 (vor 5307 Tagen) @ romkatzi

Hallo,
in dem Moment wo sie wieder nach Deutschland kommt wird sie auch wieder bei ihrer alten Krankenkasse versichert - sie muss sich nur sofort auch dort melden damit die Versicherung wiederhergestellt werden kann. Allerdings wird es sich da nur um eine freiwillige Versicherung handeln können, denn wenn sie arbeitsunfähig ist, was anzunehmen ist, dann wird sie keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld geltend machen können weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ergo wird es auch kein Krankengeld geben.
Auf jeden Fall aber sofort mit der Kasse in Verbindung treten.
Gruß
Czauderna


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