Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Meine Cousine arbeitet seit 01.Mai in Spanien. Wie mir gesagt wurde (genaueres weiß ich leider nicht), hat sie sich daher ab diesem Termin bei der AOK abgemeldet und wurde vom dortigen Arbeitgeber in Spanien versichert.
Kaum 10 Tage unten, muss sie ins Krankenhaus, wo die Indikation für eine Herzklappen-OP gestellt wird.
Die OP in Spanien selbst, sowie ein eventueller Rücktransport sind wohl über eine Auslandsreiseversicherung abgedeckt.
Wie aber schaut das aus, wenn sie wieder in Deutschland ist? Wird Sie dann wieder automatisch hier bei der AOK pflichtversichert oder welche Voraussetzungen müssen dann vorliegen? Einen Wohnsitz in Deutschland hat sie offensichtlich noch.
Schöne Grüße, romkatzi
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- Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland -
romkatzi,
12.05.2010, 20:16
- Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland -
Czauderna,
12.05.2010, 21:28
- Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland - RHW, 13.05.2010, 07:43
- Re: Rückkehr nach Deutschland nach Erkrankung im Ausland -
Czauderna,
12.05.2010, 21:28