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Gegenüberstellung gesetzliche und private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Wer darf sich versichern? |
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Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 52.200 Euro pro Jahr Pflicht.
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Freiwillig für besser Verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte.
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Leistungen |
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Abhängig vom gewählten Tarif - vom Basisschutz bis zum Topschutz.
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Der Basisschutz ist mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichbar.
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In der Regel sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich besser.
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Kosten |
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15,5% des Einkommens (maximal anrechenbares Gehalt 3.937,50 Euro / Monat).
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Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern ungefähr die Hälfte.
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Einkommens-unabhängig
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Der Beitrag richtet sich nach Alter, Geschlecht und Tarif.
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Alte Menschen zahlen mehr als junge Menschen.
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Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern die Hälfte.
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Aufnahme |
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Familie |
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Abrechnung |
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Beitragsrückerstattung |
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Keine generelle Erstattung der Beiträge für Pflichtversicherte. Die Krankenkasse kann per Satzung eine Beitragsrückerstattung für freiwillig Versicherte vorsehen (s. SGB V).
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Vereinzelte Existenz sogenannter Boni auch für Pflichtversicherte für gesundes Verhalten im Rahmen von zeitlich begrenzten Modellvorhaben.
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Wechsel |
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Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ist aber selten sinnvoll, da die Altersrückstellungen nicht übernommen werden können und das Eintrittsalter höher ist.
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Die Rückkehr in die gesetzliche ist meist nicht möglich.
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Geltungsbereich |
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