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<title>Krankenkassen-Forum - Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
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<title>Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, das hilft meinen Bekannten auf jeden Fall weiter.</p>
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<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 11:09:02 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>kkfragender</dc:creator>
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<title>Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ja, werden sie. Es kommt nicht auf die Art der Versicherung an, sondern nur auf die Versicherung als solche. Das können Zeiten der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung ab auch Zeiten der Familienversicherung sein. Außerdem werden pro Kind noch ein Jahr für die Vorversicherungszeit hinzugerechnet.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
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<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 10:37:52 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
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<title>Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Bekannter von mir will eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu hat er eine Frage bzgl. der Vorversicherungszeiten für die Krankenkasse der Rentner. Er ist in der zweiten Hälfte seines Erwerbsleben bis auf drei Jahre in einer Ersatzkasse gesetzlich pflichtversichert. Er hat sich innerhalb der drei Jahre freiwillig bei der Ersatzkasse weiterversichert. Er hat eine Auskunft über seine Versicherungszeiten bei der Krankkasse beantragt. Dort sind die drei Jahre wie folgt bezeichnet: „freiw. Vers. vorüber. Stellenlose&quot; und „freiw. Vers. Beschäftigungslose&quot;. Nun die Frage – werden diese drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet? Davon hängt ab ob er in der Krankenkasse der Rentner pflichtversichert werden kann.<br />
Danke für die Hilfe.</p>
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<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 09:52:22 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>kkfragender</dc:creator>
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