Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab (Gesetzliche Krankenkassen)
Ist das ein "Brief" oder eine "Mitteilung" - oder ein rechtsmittelfähiger Bescheid ?
Wenn es letzteres NICHT ist - dann würde ich von der Kasse den Verwaltungsakt, also einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Nebensatz : "braucht mein Anwalt für Sozialrecht") erbitten.
Den MÜSSEN Dir den zeitnah ausstellen.
Variante A : Kasse knickt ein, Thema erledigt
Variante B : Bescheid kommt - dann lass Dich rechtlich-fachkompetent beraten.
Verrätst Du uns, welche IKK da mitspielt ??
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- KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab -
Nicole,
16.07.2009, 10:56
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab -
GKVler,
16.07.2009, 20:38
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab -
Matze,
17.07.2009, 13:11
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab - Bosselt, 19.07.2009, 19:44
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab -
Matze,
17.07.2009, 13:11
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab - Jon Dohnson, 19.07.2009, 21:25
- Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab -
GKVler,
16.07.2009, 20:38