KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
heute habe ich ein nettes Briefchen von der IKK bekommen.
Mein Sohn trägt eine lose Zahnspange und hat vor einigen Monaten das Unterteil verloren. Dies wurde neu angefertigt und auch von der IKK bezahlt. Nun wurde ihm beim letzten Mal auch ein neues Oberteil angefertigt, weil die Spange nicht mehr richtig gepasst hat.
Jetzt steht in dem Brief, das die Kasse ab jetzt keine Kosten mehr für die kieferortopädische Behandlung übernimmt.
Ist sowas rechtens, ohne das man uns vorher informiert ???
Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab
weshalb will die Kasse denn die Spange nicht mehr zahlen? in dem Brief muss irgendeine Begründung drinnen stehen...
Gruß GKVler
Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab
Ich schließe mich an:
Ohne Begründung macht eine Krankenkasse sowas eigentlich nicht. Und wenn die Spange z. B. nicht mehr gepasst hat, weil der Sohn sie nicht (ausreichend) getragen hat - dann kann/darf die Krankenkasse die weitere Kostenübernahme wegen mangelnder Mitarbeit auch ablehnen. Aber wie gesagt - dann hätte dazu was im Brief gestanden, wenn das der Grund wäre.
Auf jeden Fall kann es lohnen, sich mal mit der Kasse in Verbindung zu setzen, also nach Gründen fragen, evtl. Entgegenkommen + bessere Kontrollen daheim anbieten (falls es so wäre - mit der mangelnden Mitarbeit), was weiß ich eben.
Unserem Sohn wollten sie auch mal die Kostenübernahme einstellen - aber ich habs wieder abbiegen können. Wir haben alle (also Sohn + ich + KFO + Kasse) Ideen gesammelt, wie wir meinem Sohn dabei helfen können, durchzuhalten - und dann klappte es auch besser. Und inzwischen ist die Behandlung längst erfolgreich beendet.
Freundliche Grüße
Matze
Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab
... und wenn alles nichts hilft, kann man es ja auch mit einer Klage versuchen
meint Bosselt
Re: KK bricht Kostenübernahme bei Zahnspange ab
Ist das ein "Brief" oder eine "Mitteilung" - oder ein rechtsmittelfähiger Bescheid ?
Wenn es letzteres NICHT ist - dann würde ich von der Kasse den Verwaltungsakt, also einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Nebensatz : "braucht mein Anwalt für Sozialrecht") erbitten.
Den MÜSSEN Dir den zeitnah ausstellen.
Variante A : Kasse knickt ein, Thema erledigt
Variante B : Bescheid kommt - dann lass Dich rechtlich-fachkompetent beraten.
Verrätst Du uns, welche IKK da mitspielt ??