Hamburger Modell ab wann möglich!? (Gesetzliche Krankenkassen)

Marco @, Dienstag, 21.07.2009, 13:29 (vor 5605 Tagen)

Hallo!
Ich bin jetzt seid Mitte Juni 09 krankgeschrieben mit einem Bandscheibenvorfall bzw. einer heftigen Vorwölbung, was mir das sitzen im moment fast unmöglich macht. Gestern kamen zu meinem Leidwesen nochmal zwei Wochen dazu :-(
Da ich in Vollzeit eine sitzende Tätigkeit ausübe, ist mein Arzt zur Zeit der Meinung, das arbeiten keinen Sinn macht (wo er ja leider auch nicht ganz unrecht hat).
Jetzt habe ich gehört, das man auch stundenweise (sobald das möglich ist) wieder anfangen kann zu arbeiten? Gibt es da bestimmte Zeiten, wie lange man für sowas krank sein muß oder geht das auch mit einer generellen Befürwortung des Arztes!?
So langsam fällt mir zuhause wirklich die Decke auf den Kopf und ich wäre schon froh, wenn ich wenigstens zwei Stunden oder so am Tag wieder langsam versuchen könnte, arbeiten zu gehen.
Muß der Arzt das dann beantragen!? Wo? KK und Arbeitgeber? Oder wie ist der Ablauf? Hab keine Ahnung!
Vielen Dank für ein paar Info´s.

Re: Hamburger Modell ab wann möglich!?

Jon Dohnson, Dienstag, 21.07.2009, 22:44 (vor 5605 Tagen) @ Marco

Das Hamburger Modell kommt während des Krankengeldbezuges - also nach der Entgeltfortzahlung zum tragen.

Den entsprechenden Vordruck (Durchschreibesatz http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Stufenweise_Wiedereingliederung.jpg/449px-Stufenweise_Wiedereingliederung.jpg ) sollte der Arzt haben - falls nicht, schickt die Krankenkasse den sicher gern zu.

Du besprichst mit Deinem Arzt, wie das laufen könnte und Ihr erstellt gemeinsam einen Plan (2 Wochen 2 Stunden, dann 1 Woche 3 Stunden usw. oder ähnlich).

Mit dem Plan gehst Du am besten zum Arbeitgeber und sprichst das mit dem durch.

Du bist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig, hast also weiter Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber braucht Dir kein Entgelt zahlen - zahlt er Dir ein (Teil-)entgelt oder einen Zuschuss, wird dieser mit dem Krankengeld verrechnet.

Zu guter letzt unterschreibst Du noch, dass Du das auch so willst und schickst das für die Kasse bestimmte Exemplar an die Kasse.

Andere Durchschäge sind für Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Nur wenn alle Parteien sich einig sind, kann die Wiedereingliederung angetreten/durchgeführt werden.

Stellst Du fest, dass es nicht so läuft wie erhofft oder erwartet, wird ein korrigierter Plan (wieder wie oben) erstellt und die Wiedereingliederung Deiner Leistungsfähigkeit angepasst.

Noch Fragen ? Frag" !

Re: Hamburger Modell ab wann möglich!?

Czauderna, Dienstag, 21.07.2009, 23:04 (vor 5605 Tagen) @ Jon Dohnson

Hallo,
wobei es auch durchausmöglich ist eine solche Wiedereingliederung während der Entgeltfortzahlung durchzuführen - nur, da zahlt eben der Arbeitgeber.
Gruß
Czauderna

Re: Hamburger Modell ab wann möglich!?

Marco @, Dienstag, 21.07.2009, 23:26 (vor 5605 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die Info´s!!!

Re: Hamburger Modell ab wann möglich!?

Matze, Donnerstag, 23.07.2009, 14:14 (vor 5603 Tagen) @ Marco

Hallo!

Ich schließe mich im Groben an - allerdings mit ein paar Anmerkungen:

Erstens gibt es keine zeitlichen Fristen, wie lange man da schon arbeitsunfähig sein muss - es ist also auch völlig egal, ob es noch Entgeltfortzahlung oder schon Krankengeld gibt. Die Tatsache der stufenweisen Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit" ändert nur eben gar nix an dieser Bezahlung Deines Lebensunterhaltes. Weder der Bezug von EFZ noch von KG ändern, verlängern, erhöhen, ... sich dadurch also.

Zweitens muss und sollte aber eine Gesundung zumindest wahrscheinlich sein - denn genau dafür gibts ja diese Eingliederung, um eben langsam wieder in die volle Belastbarkeit reinzuwachsen. Sollte es also z. B. so sein, dass eh klar ist, dass Du erst nach ner OP oder nach sonst einer Behandlung wieder fit bist/wirst - hat eine Wiedereingliederung jetzt wenig Sinn. Stattdessen müssen diese Behandlungen erst angegangen werden - und DANN kann man nochmal über Wiedereingliederung oder so reden. Sprich: Nur, weil Dir jetzt grad langweilig ist oder so (was ich durchaus verstehen kann ;-) ) - gibts keine Wiedereingliederung. Sondern nur, wenn diese medizinisch schinnvoll ist - und evtl. sogar den Volleinstieg ins Arbeitsleben so etwas vorziehen könnte, weil Du eben langsam reinwachsen kannst und nicht warten musst, bis alles wieder ganz okay ist.

Drittens, falls das noch irgendwie interessant ist: Die Zeiträume einer Wiedereingliederung an sich sowie der langsamen Erhöhung der täglichen Stundenzahl ist recht flexibel. Anfangs 3 h und dann alle 2 Wochen 2 h mehr, bis die volle Zeit erreicht ist - ist z. B. ebenso möglich, wie anfangs 2 h und dann nach 4 Wochen 1 h mehr usw. Das kommt dann eben ganz auf die Situation an, also persönliche Belastbarkeit, Diagnose, Arbeitsplatz, ... usw. Der Doc kann dabei auch festlegen, was z. B. während dieser Zeit gar nicht geht oder welche Regeln eingehalten werden müssen ... also z. B. nix heben, 10 min Pause pro Stunde, max. 15 min am Stück stehen oder was weiß ich, was es eben so an ärztlichen Hinweisen geben kann. Ihr beide (also Du + Dein Doc) müsst also wirklich konkret durchgehen, was Dein Arbeitsplatz normalerweise so von Dir fordert - und was davon wie geht oder nicht geht usw.

Fakt ist aber, dass auch Dein Arbeitgeber damit einverstanden sien muss - denn er muss ja schließlich eine entsprechende Tätigkeit zur Verfügung stellen (können), wenn er da mitmacht.

Der Doc also beantragt das Ganze ... Du musst einverstanden sein + unterzeichnen ... der Arbeitgeber muss einverstanden sein + unterzeichnen ... und die Krankenkasse kriegt (wie alle anderen Beteiligten auch - wenn alle unterzeichnet haben, die müssen) dann nen Durchschlag zur Info.

Freundliche Grüße
Matze

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