Von der PKV zurück in die Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Susanne, Montag, 27.07.2009, 23:04 (vor 5599 Tagen)

Hallo an alle,

hab da mal ein Frage. :-)

Ich bin aktuell privat versichert, da ich vor Geburt unserer Tochter selbständig war.

Aktuell arbeite ich fast garnicht mehr bzw. nur noch paar Stammkunden, max. 2 bis 3 Tage im Monat, wenn die Oma Zeit hat. 2008 hatte ich einen Gewinn von knapp € 3.000,00.

Im August heiraten mein Freund und ich nun, damit ich auch endlich den gleichen Namen habe.

Kann ich nach der Hochzeit in die Familienversicherung?

Sowohl von meiner PKV, als auch von der GKV meines Freundes hab ich keine wirklich Antwort bekommen.

Hab ich einen Anspruch von der PKV in die GKV wechseln, wenn ich einen Anspruch auf Familienversicherung habe. Habe ich diesen Anspruch überhaupt oder nicht, da ich akutell in der PKV bin. Muss mich meine PKV gehen lassen oder nicht?

Ich komm da irgenwie nicht wirklich weiter, vielleich kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal vorab.

Viele Grüße

Susanne

Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.07.2009, 10:09 (vor 5598 Tagen) @ Susanne

In die GKV darfst Du nach Ehelichung und Ablauf der Mutterschaftsschutzfrist, falls Du Dein Gewerbe nur nebenberuflich ausübst. Grob gesagt: unter 15h die Woche, ohne pflichtige Angestellte und einem Einkommen von weniger 360€ mtl. Die PKV darfts Du wegen Familienversicherung dann zeitgleich verlassen. Verweise unten im SGB V §10 (1) bzw. VVG §205 (2) und mehrfach diskutiert hier im Forum.. vergiß nicht die PKV in Zusatztarife umzustellen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html

Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?

GKVler, Dienstag, 28.07.2009, 21:10 (vor 5598 Tagen) @ Joachim Röhl

soweit ich weiß, ist es die Elternzeit, in der eine Familienversicherung nicht möglich ist

Gruß GKVler

Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?

GKVler, Dienstag, 28.07.2009, 21:19 (vor 5598 Tagen) @ GKVler

übrigens: in die Familienversicherung kannst du nur dann, wenn du nicht "hauptberuflich selbständig" tätig bist - nähere Infos dazu hier:

http://www.vdak.de/arbeitgeber/Besprechungsergebnisse/be_versicherung/versicherung_23/index.htm

die Infos von Joachim Röhl sind mal wieder sehr stark vereinfacht...und damit leider ungenau

außerdem ist Voraussetzung, dass dein Grsamteinkommen unter 360 € liegt

Gruß GKVler

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