Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)
In die GKV darfst Du nach Ehelichung und Ablauf der Mutterschaftsschutzfrist, falls Du Dein Gewerbe nur nebenberuflich ausübst. Grob gesagt: unter 15h die Woche, ohne pflichtige Angestellte und einem Einkommen von weniger 360€ mtl. Die PKV darfts Du wegen Familienversicherung dann zeitgleich verlassen. Verweise unten im SGB V §10 (1) bzw. VVG §205 (2) und mehrfach diskutiert hier im Forum.. vergiß nicht die PKV in Zusatztarife umzustellen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
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- Von der PKV zurück in die Familienversicherung? -
Susanne,
27.07.2009, 23:04
- Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung? -
Joachim Röhl,
28.07.2009, 10:09
- Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung? -
GKVler,
28.07.2009, 21:10
- Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung? - GKVler, 28.07.2009, 21:19
- Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung? -
GKVler,
28.07.2009, 21:10
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Joachim Röhl,
28.07.2009, 10:09