Von der PKV zurück in die Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo an alle,
hab da mal ein Frage.
Ich bin aktuell privat versichert, da ich vor Geburt unserer Tochter selbständig war.
Aktuell arbeite ich fast garnicht mehr bzw. nur noch paar Stammkunden, max. 2 bis 3 Tage im Monat, wenn die Oma Zeit hat. 2008 hatte ich einen Gewinn von knapp € 3.000,00.
Im August heiraten mein Freund und ich nun, damit ich auch endlich den gleichen Namen habe.
Kann ich nach der Hochzeit in die Familienversicherung?
Sowohl von meiner PKV, als auch von der GKV meines Freundes hab ich keine wirklich Antwort bekommen.
Hab ich einen Anspruch von der PKV in die GKV wechseln, wenn ich einen Anspruch auf Familienversicherung habe. Habe ich diesen Anspruch überhaupt oder nicht, da ich akutell in der PKV bin. Muss mich meine PKV gehen lassen oder nicht?
Ich komm da irgenwie nicht wirklich weiter, vielleich kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal vorab.
Viele Grüße
Susanne
Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?
In die GKV darfst Du nach Ehelichung und Ablauf der Mutterschaftsschutzfrist, falls Du Dein Gewerbe nur nebenberuflich ausübst. Grob gesagt: unter 15h die Woche, ohne pflichtige Angestellte und einem Einkommen von weniger 360€ mtl. Die PKV darfts Du wegen Familienversicherung dann zeitgleich verlassen. Verweise unten im SGB V §10 (1) bzw. VVG §205 (2) und mehrfach diskutiert hier im Forum.. vergiß nicht die PKV in Zusatztarife umzustellen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?
soweit ich weiß, ist es die Elternzeit, in der eine Familienversicherung nicht möglich ist
Gruß GKVler
Re: Von der PKV zurück in die Familienversicherung?
übrigens: in die Familienversicherung kannst du nur dann, wenn du nicht "hauptberuflich selbständig" tätig bist - nähere Infos dazu hier:
http://www.vdak.de/arbeitgeber/Besprechungsergebnisse/be_versicherung/versicherung_23/index.htm
die Infos von Joachim Röhl sind mal wieder sehr stark vereinfacht...und damit leider ungenau
außerdem ist Voraussetzung, dass dein Grsamteinkommen unter 360 € liegt
Gruß GKVler