Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand ein wenig weiterhelfen. Momentan plagen mich einige Sorgen, die größte betrifft das Thema Krankenversicherung.
Kurz zu meiner "Laufbahn";
Im Jahr 2004 hab ich mich Selbstständig gemacht, von da an war ich bis 03/06 nicht krankenversichert. Von 03/06 habe ich mich dann in der PKV versichert, wo ich bis 05/07 Mitglied war. Leider hatte ich miese Konkurrenten die mich hinter vorgehaltener Hand bei Kunden schlecht machten und mir dadurch immer mehr der Umsatz einbrach. So konnte ich dann auch keine Prämien mehr bezahlen und wurde praktisch rausgeschmissen von der PKV. Seit dem Zeitpunkt bin ich bis heute wieder ohne Krankenversicherung.
Zwischenzeitlich habe ich mich um eine neue KV bemüht, jedoch würde man mich nur im Basistarif aufnehmen, und der kostet im Monat 600.-EUR, für mich nicht realisierbar. Nun habe ich mich letzten Monat mit meiner Freundin(sie ist als Arbeitnehmerin pflichtversichert) verlobt und wir planen Anfang des nächsten Jahres zuheiraten.
Nun meine Frage worüber ich mir schon die ganzen Tage trotz intensiver Internetrecherche den Kopf zerbreche; Meine Verlobte kam auf die Idee mit der Familienversicherung wenn wir geheiratet haben, besteht da die Möglichkeit das ich da mit reinkomme wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe und mich für die Zeit der Jobsuche als Hausmann anmelde ? Das wäre mein Notfallplan, vielleicht habe ich ja Glück und finde schon früher ein Beschäftigungsverhältnis. Nur falls ich bis dahin nichts finden sollte, reicht es dann wenn ich ihrer GKV eine Gewerbeabmeldung vorlege?
Wäre toll wenn ihr mir weiterhelfen könntet, es gibt in Netz zwar soviele Informationen, aber leider hab ich bis dato nichts gefunden, was mit meinem Fall vergleichbar wäre.
Besten Dank im Voraus!
VG,
Thorsten
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Familienversicherung ist möglich. Du darfst aber keine Einnahmen über 360 EUR pro Monat haben. Hauptberuflich Selbstständig darfst du auch nicht sein.
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Solltest dennoch sehr vorsichtig sein, denn wenn so ein äußerst scharfer Hund den Antrag auf Familienversicherung prüft, schwebt immer die Gefahr im Raum, daß der plötzlich meint hier würde vorsätzlich optimiert und die Solidargemeinschaft müsse wieder einmal mal Dank seines Handelns geschützt werden.. http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__52a.html
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
...wenn man schon mit Paragrafen um sich wirft, sollte man sich auch damit auskennen....
der genannte § bezieht sich darauf, dass jemand nach Deutschland einwandert (= sich also in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches = Deutschland begibt), mit dem Ziel dann krankenversichert zu sein.
Personen, die schon seit längerem in Deutschland leben sind nicht betroffen
Gruß GKVler
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Das ist sicher der schärfste in dieser Konstellation anzuwendende Paragraf des SGB, den beispielsweise hier in Berlin eine seit über zwei Jahren verheiratete zugereiste Türkin spüren mußte durch den faktischen Rausschmiß aus der Familienversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen überprüfen nämlich regelmäßig auch durch Ihre Fragebögen, ob eine Familienversicherung weiterhin noch Berechtigung hat. Die Konsequenzen bei Unwissen oder Betrug sind sehr weitreichend vom Fingerzeig bis zur Beitragsnachforderung für vier bzw. in Extremfällen sogar auf dreissig Jahre. Dir zuliebe mal keine Quelle -> selbst googeln
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Hallo,
erstmal Danke euch für die bisherigen Antworten! Da bin ich schon etwas beruhigter. Wie gesagt, die Familienversicherung stellt für mich nur Option B dar, zumal das ja noch 6 Monate dauert bis wir heiraten. Lieber ist mir, wenn ich schon vorher wieder in ein Angestellenverhältnis reinkomme und somit wieder pflichtversichert werde.
Aber hier von "vorsätzlich optimiert" zusprechen ist schon nicht so schön. Wir sind nun 12 Jahre glücklich zusammen(was viele Personen sogar eidesstattlich bezeugen können), da kann man ja wohl heiraten, ich sehe hier >keine "vorsätzliche optimierung".
Dennoch erstmal vielen Dank für die Infos.
Gruß,
Thorsten
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Warum solltest Du in den teueren Basistarif gehen? Da kann es dann doch nur schwere medizinische Risiken gegeben haben und als Ausweg verbleibt immer noch ein 401€ Bruttoarbeitsvertrag mit gerade mal 128€ gesamten Sozialabgaben (Arbeitgeber und Arbeitnehmer): Meldest das Gewerbe gleich ab oder erklärst der prüfenden Kasse, daß Du wie schon oben geschrieben nur "nebenberuflich" usw... falls jedoch Ablehnungsgrund die Praktiken eines beinharten Versicherers wegen Schufakennung, fremdländischen Pass, negativer Berufsgruppenzuordnung oder längerer Nichtversicherung sein sollte, gibts dennoch mehrere Wege zur Privaten. Mach nichtdestotrotz einfach einen Kassensturz und wenn Du feststellst, daß Du Deine Sozialabgaben zur Alterssicherung und Krankenversicherung nicht tragen kannst, bist Du wahrscheinlich einfach nicht der Unternehmertyp. Entschuldige - Honig gibts woanders.
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
die Konsequenzen von Betrug sind immer weitreichend und nicht nur auf Beitragsnachforderungen beschränkt. Es gibt z.B.auch Geld- und Freiheitsstrafen.
Das ist jedoch kein Thema des Krankenversicherungsrechts sondern des Strafrechts und daher auch nicht im Sozialgesetzbuch geregelt, sindern im Strafgesetzbuch. Um dies zu wissen, muss ich nicht googeln.
Gruß GKVler
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
Ich frage mich gerade, weshalb hier so oft das Thema Straftat und Betrug fällt, WAS hat das mit meinem Beitrag bzw. mit meiner Situation zutun ? Strafbar möchte ich mich keinesfalls machen, und im Moment sehe ich hier noch keinen Ansatz, dass wo man eine Straftat draus schließen kann.
Also bitte klärt mich auf.
Zum Thema Basistarif, dieser ist bei mir nur möglich auf Grund von negativer Schufa. Gesundheitlich bin ich soweit fit, lediglich zum Zahnarzt müsste ich mal wieder.
@Joachim Röhl
Wieso ist das Thema Schufakennung in der GKV-Familienversicherung relevant, oder war das auf die PKV bezogen(?), lässt sich aus deinem Beitrag leider nicht rauslesen.
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
was das genau mit diesem Thread zu tun hat, weiß ich nicht - das Thema hat Joachim Röhl ins Spiel gebracht - das einzige was mir dazu einfällt ist, dass es bei den von Joachim Röhl beschriebenen Methoden zur Rückkehr in die GKV häufig eine Grauzone gibt zwischen dem Ausnutzen der gestzlichen Regeln zum eigenen Vorteil (was absolut legal ist) und Betrug. Zu Betrug kann es kommen, indem man wesentliche Angaben weglässt oder gleich falsche Angaben (z. B. zum Einkommen oder zu der Frage der Beteiligung an Unternehmen) macht in der Hoffnung, dass dies nicht auffällt. Aber das ist im Steuerrecht ja ähnlich...
die Schufa hat nichts mit der Familienversicherung zu tun. Wie es mit der PKV ist, weiß ich nicht.
Die Voraússetzungen für die Familienversicherung in der GKV sind:
- gültige Ehe (Zusammenleben reicht nicht)
- keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit
- Gesamteinkommen unter 360 €
wenn diese Punkte erfüllt sind, sollte es keine Schwierigkeiten geben...
Gruß GKVler
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
@Thorsten, für fast alle privaten Versicherer spielt die Schufakennung eine äußerst wichtige Rolle, faktisch wirkt eine Haftandrohung oder eine eidestattliche Versicherung schwerer, als eine erhebliche Vorerkrankung. Gibt aber zwei Gesellschaften bundesweit, die auch mit negativer Kennung Normaltarife policieren.
Re: Ohne KV mit in die Familienversicherung möglich?
@röhl ... wieder mal falsche paragraphen posten! ... sie haben nun mal keine ahnung von der gkv ... also bleiben lassen
... übrigens Torsten M. klingt nicht sehr türkisch )))
PS: BEITRAGSnachforderung ist bei rausschmiss aus der familienversicherung war früher garnichts möglich (nur rückforderung in höhe der beanspruchten leistungen) und ist jetzt ab 1.4.2007 möglich