Re: Sponsoring duch ges. KK (Gesetzliche Krankenkassen)

Platon67, Montag, 17.08.2009, 14:59 (vor 5578 Tagen) @ Neuer

...geprüft wird das von der zuständigen Aufsichtsbehörde - je nach KK unterschiedliche Zuständigkeit...

....es gibt hierfür vorgesehene Höchstgrenzen ( ..€ /je Versicherten)

... es ist erlaubt und findet unter dem Begriff Aufklärung, Beratung und Information seine Legitimation...

über den Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen kann man aber tatsächlich streiten...

MfG


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