Re: Erstattung Praxisgebühr (Gesetzliche Krankenkassen)

Ulla, Freitag, 09.01.2004, 07:16 (vor 7623 Tagen) @ Elgin Fischbach

Das ist schon möglich. aber Bonusprogramme (die übrigens nicht nur von der IKK und HEK angeboten werden) haben in der Regel bestimmte Voraussetzungen.
D. h. Beteiligung an Impfungen. Vorsorgeuntersuchungen. Vorlage Sportabzeichen etc.

Im Beitrag von sunshiner wird allerdings der Eindruck erweckt. die BKK MobilOil erstattet generell die Praxisgebühr an ihre Mitglieder.
Und das kann nie und nimmer der Fall sein.

Und wenn doch. dann die Frage an den Insider: Nach welcher Rechtsgrundlage?


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