Re: kurzfristige Beitragserhöhung ?? (Gesetzliche Krankenkassen)

Incognito, Dienstag, 09.03.2004, 15:43 (vor 7563 Tagen) @ Camillo

Hallo Camillo.

lt. Stiftung Warentest muss die Beitragserhöhung gar nicht angekündigt werden. Macht die Krankenkasse dies nicht. erfährt man somit ggf. erst durch die Gehaltsabrechnung. ob der Beitrag erhöht wurde. Wenn man die Gehaltsabrechnung dann erst am 31. erhält wird die Zeit zur Kündigung und einem schnellen Wechsel in eine neue Kasse dann sehr knapp.

Gruß. Incognito


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