Re: BEITRAGSERHÖHUNGEN BEI TAUNUS BKK UND ERNEUT BEI BKK MOBIL OIL??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sora @, Montag, 15.03.2004, 08:57 (vor 7560 Tagen) @ Ulrich

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet Mitgliedszeiten 30 Jahre lang aufzubewahren.
Das ist auch notwendig. da Vorversicherungszeiten für diverse Sachen (z.B. Krankenvers. für Rentner) zu berechnren sind.


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