Re: IKK-Direkt: IST DAS NUN EINE BEITRAGSERHÖHUNG??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Anna.
habe gerade mit der IKK-Direkkt telefoniert.
Du kannst das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Die nette Dame am Telefon (Frau Hopf) hat mir gesagt. dass die Geschäftsleitung selber überrascht war von der Entscheidung (11.9 -> 12.9) und nicht einmal Wert auf die 2-monatige Kündigungsfrist legt. diese aber aufgrund der Administration empfiehlt.
Ich bin seit 01.03.04 Mitglied der IKK-Direkkt. Die haben meinen Arbeitgeber aber direkt informiert. dass ich ab 01.03.04 Mitglied bei denen bin.
Werde jetzt zum 31.05.04 kündigen und wahrscheinlich in die Atlas BKK wechseln.
Schöne Grüße
dUke
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- IKK-Direkt: IST DAS NUN EINE BEITRAGSERHÖHUNG??? -
Anna Kournikowa,
10.03.2004, 16:46
- Re: IKK-Direkt: IST DAS NUN EINE BEITRAGSERHÖHUNG??? - dUke98, 15.03.2004, 12:11