Krankengeld Stichtag 30.09.2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.09.2009, 17:33 (vor 5561 Tagen)

Das Krankengeld im Höchstsatz von 85€ für den freiwillig versicherten Selbständigen kostet z.B. bei der DAK ab dem 43.Tag nur knappe 22€ monatlich. Wer möchte kann den Beginn auch schon ab dem 15.Tag wählen - kostet dann allerdings 46€. Ist weitaus günstiger als die Preise der Privaten**. Vorteil GKV: keine Gesundheitsfragen, im Leistungsfalle sogar beitragsfrei und bis zum 30. September gibt es die Möglichkeit rückwirkend zum 1. August abzuschließen, zumindestens bei den geschäftstüchtigen Hamburgern! http://www.dak.de/content/dakhome/neue_wahltarife_krankengeld.html
Haken? Krankengeld ab 6.Woche wählen heißt Bindung ans gesetzliche System drei Jahre lang - gewählt ab dritter Woche Bindung an die aktuelle Kasse auf gleiche Zeit.

**Ausnahme: Gruppentarife für Freiberufler wo für z.B. 4000€ mtl. ganze 41,87€ im Eintrittsalter 50 bei Leistungsbeginn ab 22.Tag bezahlt werden müssen oder mit 40 nur 27,71€ Fragen? e-mail

Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009

GKVler, Donnerstag, 03.09.2009, 19:56 (vor 5561 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo

du bist leider nicht auf dem laufenden - seit 01.08.2009 gibt"s auch für Selbständige wieder Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz (aktuell 14,9 %) ab dem 43. Tag
damit ist auch die verlängerte Bindungsfrist aufgrund des Wahltarifes weggefallen
übrigens bei allen Kassen - aufgrund einer erneuten Gesetzesänderung

Gruß GKVler

Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.09.2009, 22:52 (vor 5561 Tagen) @ GKVler

Ich schrieb hier ausschließlich über Selbständige und den aktuell kommenden Stichtag zur Verkürzung der sonst greifenden dreimonatige Wartefrist. Die meisten aus dieser Zielgruppe tappen doch in die Falle und erfahren meist nur auf gezielte Nachfrage oder bei genauerem Nachlesen, daß es feine Unterschiede in der Bindefrist gibt. Die allgemeinen 18 Monate (einige Kassen* binden 36!) fürs wieder hervor gezauberte "gesetzliche Krankengeld" bzw. die drei Jahre für die neu aufgelegten "Wahltarife zum Krankengeld" mit früherem Leistungsbeginn 15. oder 22. Tag und ebenfalls ab 01.August abschließbar sind. Leider konnte ich einige Brötchen nicht verdienen, weil Unwissen in falscher Ehe oder Kasse zu längeren Zwangsbindungen führen kann. Dieses das hat man mir aber garnicht gesagt ist sicher eine Schutzbehauptung, aber die Kassen ziehen die Bindung eiskalt durch und im Ende ganz nach Gesetzeslage.

*Furchtbar http://frei.djv-online.de/?p=539 und selbst die Kassen http://frei.djv-online.de/?p=540 widersprechen sich.

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