Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009 (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich schrieb hier ausschließlich über Selbständige und den aktuell kommenden Stichtag zur Verkürzung der sonst greifenden dreimonatige Wartefrist. Die meisten aus dieser Zielgruppe tappen doch in die Falle und erfahren meist nur auf gezielte Nachfrage oder bei genauerem Nachlesen, daß es feine Unterschiede in der Bindefrist gibt. Die allgemeinen 18 Monate (einige Kassen* binden 36!) fürs wieder hervor gezauberte "gesetzliche Krankengeld" bzw. die drei Jahre für die neu aufgelegten "Wahltarife zum Krankengeld" mit früherem Leistungsbeginn 15. oder 22. Tag und ebenfalls ab 01.August abschließbar sind. Leider konnte ich einige Brötchen nicht verdienen, weil Unwissen in falscher Ehe oder Kasse zu längeren Zwangsbindungen führen kann. Dieses das hat man mir aber garnicht gesagt ist sicher eine Schutzbehauptung, aber die Kassen ziehen die Bindung eiskalt durch und im Ende ganz nach Gesetzeslage.
*Furchtbar http://frei.djv-online.de/?p=539 und selbst die Kassen http://frei.djv-online.de/?p=540 widersprechen sich.
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- Krankengeld Stichtag 30.09.2009 -
Joachim Röhl,
03.09.2009, 17:33
- Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009 -
GKVler,
03.09.2009, 19:56
- Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009 - Joachim Röhl, 03.09.2009, 22:52
- Re: Krankengeld Stichtag 30.09.2009 -
GKVler,
03.09.2009, 19:56