Ich bereue meine Entscheidung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kathrin Esselbach @, Dienstag, 30.03.2004, 15:56 (vor 7545 Tagen)

Ich habe mich im Januar diesen Jahres dazu entschlossen in die IKK-Direkt zu wechseln. Nach Stellung meines Antrags bei der Krankenkasse hörte ich bis zum heutigen Tag nichts. Trotz unzähliger Anrufe (ich wechsel schließlich zum 01.04.04) und wurde ich langsam nervös. schließlich hörte ich nichts von der IKK-Direkt. Heute (30.03.04) endlich erhielt ich meine neue Krankenkassenkarte(der Brief datiert vom 11.03.04). Die Bescheinigung für meinen Arbeitgeber über die neue Mitgliedschaft war leider noch immer nicht dabei. Nachdem ich unzählige Male bei der IKK-Direkt angerufen habe. einmal wurde sogar mitten im Gespräch aufgelegt. man rief mich aber trotz Kenntnis meiner Telefonnummer nicht zurück. Ab übermorgen bin ich in einer Krankenkasse. die ich niemals gewählt hätte. hätte mir jemand vorher erzählt was mich erwartet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: Ich bereue meine Entscheidung

Paul, Dienstag, 30.03.2004, 18:42 (vor 7545 Tagen) @ Kathrin Esselbach

Wenn der Wechsel erst zum 01.04.2004 statfindet. kannst du die Kündigung noch bis morgen (31.03.2004 - 24 Uhr) zurück ziehen!!! . da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Mitgliedschaft bei der IKK-Direkt besteht.

Re: Ich bereue meine Entscheidung

Tarzan, Mittwoch, 31.03.2004, 22:59 (vor 7544 Tagen) @ Kathrin Esselbach

Hallo.

ich bin Insider und kann die Enttäuschung verstehen!!! Die IKK-Direkkt war gut vorbereitet. wurde aber mit Klagen der Mitbewerber überzogen. unter anderem wegen der Namensrechte. deshalb auch die neue Schreibweise.Wettbewerb pur. Der gesamte Verwaltungsablauf wurde gestört. da die bereits gefertigten Mitgliedsbescheinigungen und KV-Karten neu erstellt werden mußten! Dann das Kasperle-Theater des Bundesversicherungsamtes wegen dem Beitragssatz. Aber seid gewiß: Die IKK-Direkkt wird ganz kurzfristig den Beitrag senken. wartet ab. es wird verhandelt...Ein kleiner Trost für Euch.Und der Service wird auch wieder wie geplant laufen.

Re: Ich bereue meine Entscheidung

Incognito, Donnerstag, 01.04.2004, 12:58 (vor 7543 Tagen) @ Tarzan

Hallo Tarzan.

Insider bei der IKK-Direkkt? Vielleicht. Aber den Eindruck erwecken zu wollen. das laufende Gerichtsverfahren könne nur zu Gunsten der IKK ausgehen ist doch wohl mehr als gewagt. oder? Kasperle-Theater hat hier nur einer veranstaltet und das war offenbar nicht das BVA... Hätte die IKK mal nach dem erstinstanzlichen Urteil nicht vorschnell mit den 11.9 % geworben sondern - so wie es wohl notwendig gewesen wäre - versucht. das Urteil gegenüber dem BVA. welches den Beitragssatz hätte genehmigen müssen. zu vollstrecken. so wäre wahrscheinlich dieses unzumutbare Kasperle-Theater allen erspart geblieben. Denn das BAV hätte wohl trotz Urteil den Beitragssatz nicht genehmigt und auf Zeit gespielt. Durch die knapp einen Monat später getroffene Entscheidung in 2. Instanz wären sie in ihrer Auffassung bestätigt worden und das Durcheinander wäre erst gar nicht aufgetreten.

Gruß. Incognito

Re: Ich bereue meine Entscheidung

Tarzan, Donnerstag, 01.04.2004, 23:13 (vor 7543 Tagen) @ Tarzan

"Hallo Incognito.

Insider bin ich schon. glaub es mir einfach. Natürlich gebe ich Dir Recht. dass man mit dem Urteil und der Beitragssenkung auch anders hätte umgehen können. Dies ist aber gar nicht das Problem.
Es gab eine Klage gegen die IKK-Direkkt durch einen Mitbewerber. der die Bezeichnung Direkt"" für sich beanspruchte. eine einstweilige Verfügung erwirkte. die wieder aufgehoben und dann vom gleichen Gericht in der Hauptsache wieder in Kraft gesetzt wurde. Das Ziel dieses ""Namensrechtsverfahrens"" war eindeutig und klar: Die Maschinerie der IKK-Direkkt zum Stillstand zu bringen und für Wut und Enttäuschung der Neukunden zu sorgen. Und genau das finde ich schade. da es eingetroffen ist.Natürlich läuft jetzt wieder alles. aber die Verzögerungen sind naturgemäß nur langsam aufzuholen und wenn monatlich 10000 bis 20000 Neukunden kommen. weißt Du was ich meine."""

Re: Ich bereue meine Entscheidung

velhagen @, Freitag, 02.04.2004, 13:52 (vor 7542 Tagen) @ Kathrin Esselbach

Hy.

geht die Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Kasse nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber ein.
darf dieser keine Ummeldung zur neuen Kasse vornehmen. Man bleibt so Kraft Gesetzes Mitglied seiner bisherigen Kasse.

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