Re: Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 13.09.2009, 15:48 (vor 5551 Tagen) @ Gipsy

Hallo,

wenn das Arbeitsamt nicht mehr beteiligt ist wird es auch nicht mehr bei Prüfungen seitens der Kasse herangezogen.
Beide sind derzeit aufgrund Harzt IV. selbst evrsichert ??
Ungewöhnlich !!
Spätestens mit der Änderung des Status von Hartz IV auf Selbständigkeit wird der Ehemann in die Familienversicherung in der GKV übernommen - da achtet die Hartz IV-Behörde drauf.
Klar ist, wenn sich der Ehemann auch selbständig macht, dass eine erneute Präfung statfindet wenn zuvor die niedrige Mindestbemessungsgrenze angesetzt wurde.
Gruß
Czauderna


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