Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
momentan beziehen mein Mann und ich noch Arbeitslosengeld II und sind somit pflichtversichert ueber das Arbeitsamt. Bald ist es jedoch so, dass ich einen Job (freiberufliche Basis) habe (Verdienst 1150 Euro). Somit wuerde ich mich freiwillig versichern lassen. Ich habe bei einer Krankenkasse nachgefragt, die mir sagte man wuerde eine Pruefung auf Beduerftigkeit machen und dann waere mein Beitrag um die 220 Euro anstatt ueber 300 Euro. Hat diese Pruefung noch etwas mit dem Arbeitsamt zu tun (ich bin naemlich froh, wenn ich mit denen nix mehr am Hut hab) oder ist das eine Krankenkasseninterne Pruefung? Und wie berechnen die das?
Wenn mein Mann sich selbststaendig macht in den naechsten Monaten und sich womoeglich privat versichern laesst, wird dann bei meiner Krankenkasse nochmal neuberechnet wegen seines Einkommens?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gipsy
Re: Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit
Hallo,
wenn das Arbeitsamt nicht mehr beteiligt ist wird es auch nicht mehr bei Prüfungen seitens der Kasse herangezogen.
Beide sind derzeit aufgrund Harzt IV. selbst evrsichert ??
Ungewöhnlich !!
Spätestens mit der Änderung des Status von Hartz IV auf Selbständigkeit wird der Ehemann in die Familienversicherung in der GKV übernommen - da achtet die Hartz IV-Behörde drauf.
Klar ist, wenn sich der Ehemann auch selbständig macht, dass eine erneute Präfung statfindet wenn zuvor die niedrige Mindestbemessungsgrenze angesetzt wurde.
Gruß
Czauderna
Re: Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit
Hallo,
wir sind ueber das Arbeitsamts bzw Arge versichert bzw die uebernehmen die Kosten. So war das gemeint. Was ich nicht verstehe ist, wie mein Mann in die Familienversicherung uebernommen werden kann als Selbststaendiger der auch dann Einkommen haben wird.Normalerweise faellt man doch aus der Familienversicherung raus, wenn man mehr als 400 Euro verdient oder?
Re: Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit
Hallo,
ich bin davon ausgegangen dass sich zuerst die Ehefrau selbständig macht, also der Ehemann noch Hartz IV ist - damit muesste er bis zu dem Tag an dem er sich auch selbständig mach in die Familienversicherung der Ehefrau.
Gruß
Czauderna
Re: Freiwillige Versicherung - Pruefung auf Beduerftigkeit
Hallo,
wir sind ueber das Arbeitsamts bzw Arge versichert bzw die uebernehmen die Kosten. So war das gemeint. Was ich nicht verstehe ist, wie mein Mann in die Familienversicherung uebernommen werden kann als Selbststaendiger der auch dann Einkommen haben wird.Normalerweise faellt man doch aus der Familienversicherung raus, wenn man mehr als 400 Euro verdient oder?