Re: GEK darf vorerst nicht auf 13.5% senken! (Gesetzliche Krankenkassen)

BEEBop, Dienstag, 11.05.2004, 18:56 (vor 7500 Tagen) @ karin

Hallo Karin. du kannst die Krankenkasse nicht kündigen. da ja der Beitragssatz nicht erhöht wurde. Die 13.9% waren bei deinem Beitritt bereits gültig. Hier greift das Sonderkündigsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V nicht. Du bist an deine Wahl nun für 18 Monate gebunden. es sei denn die GEK erhöht die Beiträge. Aber vielleicht hast du ja Glück und die GEK darf doch noch senken.


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