GEK darf voerst nicht auf 13.5% senken! (Gesetzliche Krankenkassen)
Schwäbisch Gmünd (dpa/lsw) - Die Gmünder Ersatzkasse (GEK) darf
ihren Beitragsatz nicht wie geplant senken. Das
Bundesversicherungsamt (BVA) habe die beabsichtigte Reduzierung von
13.9 auf 13.5 Prozent zum 1. Mai untersagt. teilte die Krankenkasse
am Montag in Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) mit. Die Krankenkasse
will rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Der Vorstandsvorsitzende der GEK. Dieter Hebel. monierte. er habe
bereits im März eine mündliche Genehmigung von einem leitenden
Mitarbeiter des BVA erhalten. Das BVA habe seine Beanstandungen auch
nicht konkretisiert. Außerdem sei der Schritt von Anfang an eng mit
dem BVA abgestimmt gewesen. «Wir werden alle zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel einlegen. damit unsere Versicherten und Arbeitgeber doch
noch von dieser Einsparung profitieren». Der Verwaltungsrat habe
beschlossen. zunächst vor dem Sozialgericht einen Antrag auf
einstweilige Verfügung zu stellen.
www.krankenkassen.de. www.gek.de
Rolle des Bundesversicherungsamts
"Als Aufsichtsbehörde der BKK für Heilberufe glatt versagt!
Super Positionierung. wenn es um Machenschaften. wie die der Taunus BKK geht (entgegen diverser LSG-Urteile)
Jahrelange Spielchen"" ungezählter BKKn. welche sich gerade neu gegründet und mit schöngerechneten Beitragssätzen aufgestellt hatten. toleriet bzw. einfach weggesehen...
und. und. und...
...und nun wird versucht. sich ""pseudo-mäßig"" (lässt sich momentan in der Presse ganz gut verkaufen!) gut in der öffentlichkeit darzustellen und von Inkompetenz in der Vergangenheit abzulenken.
Und wer badet das Ganze wieder aus? - Die Versicherten!
Bleibt nur zu hoffen. dass die GEK sich durchsetzen wird und das BVA mit seiner selbstgefälligen Führung einen Denkzettel erhält.
...manchmal muss ich friedrich märz recht geben. wenn er behauptet ""deutschland ist eine bananenrepublik""!
dennoch: gute zeit für euch alle!
bye
Thomas"""
Re: Rolle des Bundesversicherungsamts
Das Bundesversicherungsamt gehört sowieso
abgeschafft. Unnötig. wie ein Kropf.
seit Jahren mit Defizit abgeschlossen...
Richtig so!
In der Jahresabrechnung 2003 hat der AEV (Arbeiterersatzkassenverband) wiederholt ein Defizit erwirtschaftet.
Wenn man nun weis. das die GEK 90% des Arbeiterersatzkassenverbandes ist. heißt dies. das das GEK schon wieder einen negativen Jahresabschluß hat.
Daher ist das Nichtsenken eine logische Konsequenz!
Re: GEK darf voerst nicht auf 13.5% senken!
jawohl. endlich schluss mit unseriösen beitragssatzberechnungen auch im ersatzkassenlager!!!
Re: GEK darf voerst nicht auf 13.5% senken!
endlich schluss mit unseriösen beitragssatzkalkulationen auch im ersatzkassenlager???
ich bin erstaunt...
Re: GEK darf voerst nicht auf 13.5% senken!
ich habe mich zum 01.05.04 für die GEK entschieden. Habe ich jetzt das Recht die Krankenkasse wieder zu verlassen. wenn der Beitrag nicht gesenkt wird? Kann mir jemand dazu Auskunft geben?
Re: GEK darf vorerst nicht auf 13.5% senken!
Hallo Karin. du kannst die Krankenkasse nicht kündigen. da ja der Beitragssatz nicht erhöht wurde. Die 13.9% waren bei deinem Beitritt bereits gültig. Hier greift das Sonderkündigsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V nicht. Du bist an deine Wahl nun für 18 Monate gebunden. es sei denn die GEK erhöht die Beiträge. Aber vielleicht hast du ja Glück und die GEK darf doch noch senken.
Re: GEK darf voerst nicht auf 13.5% senken!
Sprich doch mal mit Deiner GEK Betreuungsstelle. vielleicht kommst Du auf Kulanz wieder raus. aber endgültig ist die Senkung noch nicht vom Tisch (GEK beschreitet ja den Rechtsweg)