Re: IKK Direkkt (Gesetzliche Krankenkassen)

morky, Freitag, 14.05.2004, 10:35 (vor 7501 Tagen) @ Peter

Hallo Peter.

du kannst trotz krankheit zum arzt gehen. wenn die kasse deiner wahl. trotz mehrfacher hinweise durch dich. die durchführung des sachleistungsprinzip nicht ermöglicht kannst du im notfall das kostenerstattungsprinzip anwenden. bedeutet: du gehst zum arzt. gibst an. wo du versichert bist und wenn in der praxis keine akzeptanz für deine hinweise sind und dir eine rechnung zur verfügung gestellt wird. ist die kasse verpflichtet. den vollen betrag zu erstatten. vielleiicht weist du die ikk auf diese möglichkeit mal hin und sie kommt dann in die hufe.


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