BKK Essanelle erhöht Mitgliedsbeiträge ohne rechtzeitige Mitgliederinformation! (Gesetzliche Krankenkassen)

Béatrice Träger @, Montag, 07.06.2004, 15:10 (vor 7473 Tagen)

"In der ersten Juniwoche erhielt ich von der BKK Essanelle. in der ich Mitglied bin. die Kundenzeitschrift well"" mit der Information. dass die Mitgliedsbeiträge von 12.8 auf 13.5 % zum 01.05.2004 angehoben wurden!

Die Krankenkassen sind verpflichtet. eine Beitragserhöhung so rechtzeitig mitzuteilen. dass für die Mitglieder die Möglichkeit besteht. von ihrem ihnen gesetzlich zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Eine so späte Mitteilung. dass dies nicht mehr möglich ist. ist in meinen Augen Betrug!

Ich habe bei meiner Krankenkasse bereits schriftlich Widerspruch gegen dieses Gebaren eingelegt. Ich verlange die Kündigung zum 31.07.2004 und drohe weitere rechtliche Schritte an im Falle der Weigerung.

Allerdings frage ich mich selbst. wie groß in einem solchen Fall die Aussicht auf Erfolg wäre. Denn da diese Mitgliederzeitschriften ja Pressesendungen sind. tragen diese keinerlei Versanddatum. Poststempel ö.ähnl. Ich kann also überhaupt nicht beweisen. dass die Zeitschrift erst zu diesem späten Zeitpunkt bei mir eingetroffen ist. Als um so ""hinterhältiger"" ist das Verhalten der BKK Essanelle zu bezeichnen!

Wer hat schon ähnliche Erfahrungen mit dieser oder einer anderen Krankenkasse gemacht? Wie hat er/sie sich (erfolgreich?) zur Wehr gesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Béatrice Träger"""

Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Elgin Fischbach @, Montag, 07.06.2004, 15:26 (vor 7473 Tagen) @ Béatrice Träger

"Es gibt keine gesetzliche Mitteilungspflicht bezüglich der Ankündigung von Beitragserhöhungen.

Krankenkassen. die ihre Mitglieder rechtzeitig im Vorfeld informieren. tun dies freiwillig. Dies zeigt immerhin. dass es sich bei diesen Kassen um verlässliche. seriöse und ehrliche Anbieter handelt.

Deshalb: In Ihrem Fall Rechtsmittel einzulegen. kann leider auf Grund der gesetzlichen Regelungen nur zum Misserfolg führen. Deshalb: Sparen Sie sich die Kosten eines derart aussichtslosen Rechtsstreits lieber und warten Sie das Auslaufen der 18-monatigen Bindungsfrist - gerechnet vom Zeitpunkt Ihres Eintrittes bei der BKK Essanelle - ab.

Hinzu kommt. dass derzeit viele ehemals billige BKKen ihre Beiträge nacheinander erhöhen - wegen der Einrichtung eines BKK-internen Ausgleichsfonds und höherer Einzahlungen in den Risikostrukturausgleich. Das heißt: Die Chance. in absehbarer Zukunft noch eine BKK unter 13.2 % zu finden. ist = 0""! Weil die großen ""Versorgerkassen"" hingegen teilweise bereits ihre Beiträge gesenkt haben und lt. aktueller Pressemeldungen spätestens zum Jahreswechsel 2004/2005 weitere Beitragssenkungen vornehmen wollen. werden sich die Beiträge der verschiedenen Krankenkassen in den nächsten Monaten angleichen - d. h. größere Beitragsunterschiede gibt"s bald nicht mehr.

Deshalb: Falls Sie die BKK Essanelle nach dem Auslaufen der 18-monatigen Bindungsfrist in jedem Fall verlassen wollen (siehe oben): Achten Sie bei Ihrem Krankenkassenwechsel primär auf freiwillige Leistungsangebote. Bonusmodelle und Kundenservice ihrer künftigen Krankenkasse!

Gruß
Elgin"""

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Béatrice Träger @, Montag, 07.06.2004, 16:57 (vor 7473 Tagen) @ Elgin Fischbach

"Hallo Herr Fischbach.

herzlichen Dank für Ihre ausführliche und informative Antwort! So etwas ähnliches habe ich mir auch bereits gedacht (s. aber auch meine Antwort auf docgoof""). Zum Schluss wird man sich irgendwann die Krankenkasse mit dem besten Service und dem besten Bonusprogramm aussuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Béatrice Träger"""

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Elgin Fischbach @, Montag, 07.06.2004, 18:21 (vor 7473 Tagen) @ Béatrice Träger

"Nebenbei bemerkt:

bei mir handelt es sich um eine weibliche Person.

Gruß
Elgin"""

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Béatrice Träger @, Dienstag, 08.06.2004, 10:17 (vor 7473 Tagen) @ Elgin Fischbach

Tschuldigung!

Gruß

Béatrice

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Thom @, Mittwoch, 23.06.2004, 20:55 (vor 7457 Tagen) @ Béatrice Träger

ja und wozu gibt es denn ein SOKÜ-recht, wenn niemend davon gebrauch machen kann? wenn die gkv nicht verpflichtet ist, mitteilung zu machen, kann niemend von der beitragserhöhung erfahren, folglich also auch keiner kündigen! ich glaube, ich habe da nen paul :-(

wird dies efrage eventuell auch bei den bevorstehenden gerichtsverhandlungen geklärt? weiß jemand was?

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

inge, Mittwoch, 23.06.2004, 22:47 (vor 7457 Tagen) @ Thom

ich habe da eine Seite im Netz gefunden, die haben die Problematik erkannt und super darauf reagiert. Man gibt dort seine E-Mail, das Bundesland und die Kasse an und bei Beitragserhöhung wird man benachrichtet.
Die Seite war blaube http://www.Krankenkasseninfo.de
Meine Kasse hat 2x erhöht und ich wurde jedes mal informiert.

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Béatrice Träger @, Donnerstag, 24.06.2004, 10:36 (vor 7457 Tagen) @ Thom

Hallo Thom,

bei meiner BKK Essanelle habe ich mich mittlerweile über die Verfahrensweise beschwert und erhielt die Antwort, sie hätten ihrer Mitteilungspflicht damit genüge getan, dass sie die Beitragserhöhung durch Aushänge in Ihren Geschäftsräumen bekannt gemacht hätten (da komme ich auch jeden Tag hin...!!) und durch Information auf ihrer Web-site. Ich frage mich allerdings, warum ich mich ohne Grund veranlasst sehen sollte, dauern auf der Web-site meiner Krankenkasse nachzuschauen, aber anschauend muss man das ganz einfach, um hier nichts zu versäumen. Allerdings soll es auch heute noch Leute geben, die keinen Internetanschluss haben... Ich habe mittlerweile gehört, dass auch andere Krankenkassen so handeln. Hier klafft eindeutig eine Lücke im Gesetz. Ich vermute, dass es aus diesem Grund im Frühjahr diese Gesetzesänderung dahingehend gab, dass die Kündigungsfrist in solchen Fällen jetzt zwei Monate beträgt, anstatt einen Monat wie bisher. Spätestens wenn man die Beitragserhöhung auf seiner Gehaltsabrechnung entdeckt, kann man dann wenigstens noch kündigen. Allerdings wird man dadurch gezwungen, einen Monat länger in der alten Krankenkasse zu bleiben und den höheren Beitrag zu zahlen, als wenn man von der Beitragserhöhung schon vorher gewusst hätte. Dies ist natürlich auch "Nepp". Ich weiß auch nicht, warum der Gesetzgeber - wenn schon Gesetzesänderung - hier nicht einfach ein Gesetz erlassen hat, mit dem er die Krankenkassen verpflichtet hätte, die Mitglieder rechtzeitig und in ausreichender Form über Beitragserhöhungen zu informieren.
Irgendwie stecken die ja doch "alle unter einer Decke".....

Gruß

Béatrice

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

Heiko, Donnerstag, 24.06.2004, 12:32 (vor 7456 Tagen) @ Béatrice Träger

Im Grunde ist die Gebührenerhöhung eine einseitige Vertragsänderung, der man widersprechen kann was die Beendigung des Vertrages zur Folge hat.

Ergo müßte eine KK ausreichend vorher informieren, eine Widerspruchsfrist einräumen und wenn diese vom Mitglied wahrgenommen wird bis zum Ende der Mitgliedschaft zum alten Beitragssatz abrechnen.

Man hat einen Vertrag mit der KK, deren Basis der alte Beitragssatz ist. Ändert die KK den Beitrag, muß sie einen neuen Vertrag schließen. Das kann stillschweigend durch Information mit Widerspruchsmöglichkeit erfolgen. Widerspicht das Mitglied, so wird kein neuer Vertrag geschlossen und es gilt kein anderer als der alte Vertrag zu den neuen Konditionen.

So ist es jedenfalls beim normalen Vertragsrecht geregelt, wenn z.B. ein Internetanbieter die Preise erhöht. Gekündigt werden muß dann eigentlich von Anbieterseite, weil dieser ja den Vertrag zu den alten Konditionen nicht mehr aufrecht erhalten kann oder will.

Bei KK ist das allerdings nicht so einfach, da ja kein normal Versicherter zu keiner Zeit ohne KK da stehen darf.

Grüße,
Heiko

Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen!

thom, Donnerstag, 24.06.2004, 13:58 (vor 7456 Tagen) @ Heiko

du verwirrst mich, bisher alles klar und eindeutig! Vertragsänderung sollte eigentlich eine SoKü bedeuten und wo steht nun ob sich die KK an normales vertragsrecht halten muß?

Re: BKK Essanelle erhöht Mitgliedsbeiträge ohne rechtzeitige Mitgliederinformation!

docgoof, Montag, 07.06.2004, 16:05 (vor 7473 Tagen) @ Béatrice Träger

bei beitragssatzerhöhung ab 01.05.04 gilt das sonderkündigungsgrecht doch noch bis 30.06.04?

oder sehe ich das jetzt falsch?

Re: BKK Essanelle erhöht Mitgliedsbeiträge ohne rechtzeitige Mitgliederinformation!

Béatrice Träger @, Montag, 07.06.2004, 17:03 (vor 7473 Tagen) @ docgoof

Sie haben Recht. Nachdem ich die juristische Situation noch etwas im Internet recherchiert habe. bin ich mittlerweile auch zu dem Ergebnis gekommen. dass die Frist. innerhalb deren man bei Beitragserhöhungen kündigen kann. nicht mehr nur einen Monat. sondern seit 01.01.2004 zwei Monate beträgt. Insofern gehe ich davon aus. dass es möglich sein sollte. noch einmal für einige Zeit zu einer etwas günstigeren Kasse zu wechseln.

Auf längere Sicht gesehen. wird Elgin Fischbach vermutlich mit seiner Einschätzung Recht behalten (s. seine Mail und meine Antwort).

Mit freundlichen Grüßen
Béatrice Träger

Re: BKK Essanelle erhöht Mitgliedsbeiträge ohne rechtzeitige Mitgliederinformation!

thom, Donnerstag, 24.06.2004, 11:10 (vor 7457 Tagen) @ Béatrice Träger

ja, wirklich! soll ich jeden tag nach berlin fahren! und der lohnzettel ist auch keine hilfe, da jeden monat ein unterschiedlicher bruttolohn zur berechnung kommt (zuschläger diverser art) läst sich doch gar nicht nachvollziehen ob 5 EUR fehlen oder nicht! ich gebe die sache mal einem anwalt und lasse prüfen! auch die taunus wollte sich noch telefonisch melden unt es passiert nix :-(

Gilt auch für At BKK

MikrakiGyros, Montag, 07.06.2004, 17:15 (vor 7473 Tagen) @ Béatrice Träger

........jawoll......auch keine mitteilung erhalten. ich werde demnächst bei denen mal kündigen. vermutlich zum 4. Quartal. aber wohingehen ?

sowas find ich echt doof.

Günstigere Krankenkasse

Janni, Montag, 07.06.2004, 18:51 (vor 7473 Tagen) @ MikrakiGyros

Hallo Beatrice. Ich wünsche dir viel Spaß beim suchen einer günstigeren Krankenkasse. Es werden alle nachziehen.

Re: Günstigere Krankenkasse

MikrakiGyros, Dienstag, 08.06.2004, 08:43 (vor 7473 Tagen) @ Janni

ja und das ist doch die gelegenheit in eine ersatzkasse zu gehen. die mehr leistung bietet.

Re: Günstigere Krankenkasse

Elgin Fischbach @, Dienstag, 08.06.2004, 12:13 (vor 7472 Tagen) @ MikrakiGyros

"Die große Mehrheit der Ersatzkassen bietet keineswegs mehr Leistungen - im Gegenteil: Sie haben ebenso wie die AOK einen aufgeblähten Verwaltungsapparat - nur können dessen Kosten von der dortigen Versichertenklientel leichter weggesteckt"" werden als bei der AOK.

Es gibt zwei - allerdings kleinere - Ersatzkassen (jeweils ca. 315.000 Versicherte). die in letzter Zeit im Rahmen von diversen Krankenkassenvergleichen immer wieder vordere Plätze erringen konnten: Die Hanseatische Ersatzkasse und die Hamburg-Münchner Krankenkasse. Ob deren freiwillige Leistungsschwerpunkte im Individualfall in Frage kommen. muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich nicht - weil auch diese beiden Kassen sich. ebenso wie die übrige Konkurrenzmehrheit. mit der unbürokratischen Bewilligung alternativer Medizin sehr schwer tun.

Gruß
Elgin"""

Re: Gilt auch für At BKK

Béatrice Träger @, Dienstag, 08.06.2004, 10:23 (vor 7473 Tagen) @ MikrakiGyros

Im Augenblick könnte man es mal bei der BKK Anker-Lynen-Prym versuchen. die haben im Augenblick noch einen Beitragssatz von 12.6 %. Wenn sich die Kassen dann alle auf einem höheren Satz eingependelt haben. sucht man sich am besten die Kasse. die das beste Bonusprogramm und den besten Service bietet.

Re: Gilt auch für At BKK

Elgin Fischbach @, Dienstag, 08.06.2004, 12:15 (vor 7472 Tagen) @ Béatrice Träger

Und die meisten individuell benötigten freiwilligen Zusatzleistungen!

Gruß
Elgin

Re: Gilt auch für At BKK

B, Donnerstag, 10.06.2004, 16:58 (vor 7470 Tagen) @ Elgin Fischbach

Schwachsinn...brauchen die meisten ebne NICHT !

Beispiel Zähne: ein ereignis. das mit sicherheit eintritt. brauch man kaum versichern. da die beiträge nix anderes als ein sparplan sind. ruiniert dich ein zahnarztbesuch. auch wenn ich zahnersatz kriege. in der regel verlier ich dadurch nicht haus und hof. auch wenns teuer werden kann. auch in der versicherung häufen sich im laufe der jahre einige tausende an beitrag an. und wie teuer kommt einen ne teure behandlung ? 20.000 €. wenns ganz übel kommt.

Re: Gilt auch für At BKK

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 10.06.2004, 20:30 (vor 7470 Tagen) @ B

"Wer beispielsweise neben dem von fast allen Kassen angebotenen Modellprojekt Akupunktur"" dauerhaft auf weitere alternative Heilmethoden oder im akuten Krankheitsfall auf eine Haushaltshilfe für Singles angewiesen ist. sollte sich eine Krankenkasse suchen. die derartige freiwillige Zusatzleistungen anbietet.

Es gibt auch noch weitere freiwillige Zusatzleistungen mancher gesetzlichen Krankenkassen (Leistungserweiterungen bei häuslicher Krankenpflege zur Sicherung des Ziels einer ambulanten ärztlichen Behandlung. kostengünstiger Zahnersatz durch Kooperationen bestimmter Krankenkassen mit bestimmten Dentallabors etc.). über deren Notwendigkeit jeder für sich selbst entscheiden muss.

Gruß
Elgin"""

Re: Gilt auch für At BKK

Heinz, Freitag, 11.06.2004, 12:54 (vor 7469 Tagen) @ Elgin Fischbach

Also ich würde Euch die TAUNUS BKK empfehlen. Die haben
nicht nur ein gutes Bonusprogramm und einen guten Service
sondern hier stimmt im Gegensatz zu den meisten AOK en
und Ersatzkassen auch das Preis- Leistungsverhältnis.

Heinz

Re: Gilt auch für At BKK

Béatrice Träger @, Freitag, 11.06.2004, 13:38 (vor 7469 Tagen) @ Heinz

Soll das ein Witz sein?

Bei der Kritik. die es hier im Forum zu dieser Kasse hagelt? Ganz davon abgesehen. dass ich mich angesichts dieser Flut von Protestmails in meiner früheren Ansicht bestätigt sehe. Für mich kam die Taunus BKK nie in Frage. weil ich ihre Homepage wenig informativ fand. Die war zwar werbetechnisch aufmerksamkeitsheischend aufgemacht. aber der Informationsgehalt war gleich Null. Das machte auf mich von Anfang an einen unseriösen Eindruck.

Gruß

Béatrice

Re: Gilt auch für At BKK

Elgin Fischbach @, Freitag, 11.06.2004, 14:43 (vor 7469 Tagen) @ Heinz

Kaum zu glauben - angesichts der unendlich vielen Protestbeiträge hier im Forum!

Gruß
Elgin

Re: Gilt auch für At BKK

Gerd, Donnerstag, 24.06.2004, 14:43 (vor 7456 Tagen) @ Heinz

Lieber heinz , solltest du dich nicht mit deinen richtigen
Namen schreiben??

Lieber Udo

gibt es eigentlich hier nur Kassenhopper?

Martin @, Donnerstag, 24.06.2004, 10:48 (vor 7457 Tagen) @ Béatrice Träger

gibt es eigentlich hier nur Kassenhopper, die sich jede Woche ne neue Kasse aussuchen?
die ganze Melderei verursacht doch nur neue Verwaltungskosten


aber wenn Ihr kein anderes Hobby habt

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