Re: Wiedereintritt bei nicht vollzogener Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Janni, Donnerstag, 01.07.2004, 18:38 (vor 7449 Tagen) @ Holzmichel

Solang du deinem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung einer neuer Krankenkasse vorlegst, ist die Kündigung noch nicht wirksam. Ich würde aber bei der BKK ESSANELLE anrufen und telef. die Kündigung zurückziehen, damit die Mitgliedchaft edv-technisch wieder aufgemacht wird.


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