Wiedereintritt bei nicht vollzogener Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Litti, Donnerstag, 01.07.2004, 10:08 (vor 7450 Tagen)

Hallo,

wenn man nach einer Kündigung keine neue Krankenkasse findet, bleibt man da doch bei der alten. Ist dass dann ein Wiedereintritt oder laufen die "18 Monate" weiter?
Überlegen, ob wir nicht noch bei der BKK Essanelle bleiben, haben aber schon gekündigt. Im September würden die 18 Monate ablaufen, deswegen wären wir für Auskunft dankbar.

Grüße,
Litti

Re: Wiedereintritt bei nicht vollzogener Kündigung

Holzmichel, Donnerstag, 01.07.2004, 14:12 (vor 7450 Tagen) @ Litti

Da der Austritt ja faktisch nicht stattfindet läuft die Zeit nahtlos weiter.

Re: Wiedereintritt bei nicht vollzogener Kündigung

Janni, Donnerstag, 01.07.2004, 18:38 (vor 7450 Tagen) @ Holzmichel

Solang du deinem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung einer neuer Krankenkasse vorlegst, ist die Kündigung noch nicht wirksam. Ich würde aber bei der BKK ESSANELLE anrufen und telef. die Kündigung zurückziehen, damit die Mitgliedchaft edv-technisch wieder aufgemacht wird.

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