Re: Praxisgebühr bei Arztvertretung (Gesetzliche Krankenkassen)

Heiko, Dienstag, 06.07.2004, 15:07 (vor 7445 Tagen) @ Mayo

Nein, aber Du mußt belegen, daß Du sie schon bezahlt hast.

Meiner Frau ist neulich folgendes passiert. Sie wollte nochmal dringend zum Frauenarzt, aber da war ein Zettel an der Tür: Für 3 Tage zu. Vertretung gegenüber.

Sie da rein, die haben nach der Praxisgebühr gefragt. Meine Frau sagte, daß diese gezahlt sei, daraufhin wollten sie den Beleg sehen. Den hatte sie nicht dabei. Daraufhin (nach Rücksprache mit dem Arzt) sagte man ihr, daß sie entweder die 10 EUR zahlt oder später nochmal mit dem Beleg wiederkommt. Anders ging kein Weg rein. Sie wollte auch die 10 EUR erstmal hinterlegen, um sie sich später mit dem Beleg wiederzuholen, aber das ging wohl abrechnungstechnisch auch nicht. Also hat sie die 10 EUR kurzerhand bezahlt.

Grüße,
Heiko


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