Re: Essanelle - Die gute alte Zeit! (Gesetzliche Krankenkassen)

Sagichnich, Mittwoch, 07.07.2004, 14:13 (vor 7444 Tagen) @ Peter

Gähn! Immer diese Stereotypen!

Der wahre Grund:

Bei geöffneten BKK´en müssen die Personalkosten immer im Beitragssatz enthalten sein. Die Möglichkeiten der Kostenübernahme des in einer BKK tätigen Personals wurden neu definiert und geregelt. So gehen die Personalkosten spätestens mit Beginn des folgenden Kalenderjahres auf die BKK über, sobald der Trägerbetrieb die weitere Übernahme der Personalkosten ablehnt. Eine Übernahme der Personalkosten durch den Arbeitgeber ist nur noch bei nicht geöffneten BKK´en möglich. (Neufassung des § 147 Abs. 2 SGB V).


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