Re: Anmerkung (Gesetzliche Krankenkassen)

Joey @, Freitag, 09.07.2004, 19:05 (vor 7441 Tagen) @ Jens S.

Nettes Statement!

Service hin oder her, ich kenne sowohl BKK"n als auch EK"n, die mal mehr, mal weniger Service bieten. Machen wir uns nichts vor, jede KK, die einen 24h Service anbietet, arbeitet mit einem Callcenter zusammen.
Die Punkte 1 und 2 sind daher meines Erachtens einzig und allein subjektiv zu bewerten.
Bei Punkt 3 halte ich mich raus, da ich ja keine Ahnung vom RSA habe (habe ich auch in der Vergangenheit mitgeteilt, Stammposter könnten es wissen). Ich tendiere aber dazu, Dir zu zustimmen.
Punkt 4: Klares Veto, da ich als Versicherter denke. Es bringt mir nix, wenn der Arzt einen höheren Punktwert abrechnen kann, ich werde als GKV-Versicherter nicht besser behandelt. OK, Meinung ist auch subjektiv, da ich es nicht beweisen kann! Derartige Pressemeldungen schrecken mich aber nicht ab. Freie Krankenhauswahl wäre demnach rechtswidrig, da im Gesetz festgelegt, dass das nächsterreichbare Krankenhaus in Anspruch genommen werden soll. Jaja, der § ist dehnbar und das machen BKK"n auch. Arztabweisung würde ich mir nicht gefallen lassen, egal wo ich versichert bin.

So, fertig. Achja, bevor jemand zur Seite x geht und einen alten Beitrag von mir liest, ja ich bin BKK-Mitarbeiter, versuche allerdings, über den Tellerrand hinaus zu schauen.

Gruß
Joey

PS: Wer ist denn jetzt ein Troll?? (Eintrag von Heiko)


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